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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 13 VJ 24/07

Leitsatz

Leitsatz:

Selbst dann, wenn der Impfvorgang längere Zeit zurückliegt, ist bei der Beurteilung eines Impfschadens grundsätzlich der neueste medizinische Erkenntnisstand heranzuziehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-71095

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.03.2010 - L 13 VJ 24/07

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