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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 R 1082/09 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Gemäß § 73a Abs. 2 SGG scheidet eine PKH-Bewilligung nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte tatsächlich von einem der Bevollmächtigten im Sinne des § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bis 9 SGG vertreten wird, sondern bereits dann, wenn der Beteiligte sich durch einen der genannten Bevollmächtigten vertreten lassen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
EAAAD-70556

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 29.04.2010 - L 20 R 1082/09 B PKH

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