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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 R 909/09 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Versicherte kann nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers erreichen, die Übersendung der Antragsformulare oder die Einleitung eines Rehabilitationsverfahrens zu unterlassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
QAAAD-70432

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 09.03.2010 - L 20 R 909/09 B ER

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