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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 564/09 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Die Berufung ist zuzulassen, wenn eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat. In diesem Sinne ist die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Bescheid, der die Bewilligung von Leistungen an ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II aufhebt und die Erstattung fordert, inhaltlich hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X ist, nicht klärungsbedürftig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
IAAAD-70319

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 15.01.2010 - L 7 AS 564/09 NZB

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