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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 72/09

Leitsatz

Leitsatz:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen keine reine Formalität dar, die auch rückdatiert werden könnte. Aus den Regelungszusammenhängen ist zu entnehmen, dass es den gesetzlichen Krankenkassen nicht zugemutet werden soll, die Voraussetzungen eines verspätet gemeldeten Krankengeldanspruches im Nachhinein aufklären zu müssen. Sie sollen vielmehr die Möglichkeit behalten, Arbeitsunfähigkeit zeitnah durch den MDK überprüfen zu lassen, um Leistungsmissbräuchen entgegenzutreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-70169

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 27.10.2009 - L 5 KR 72/09

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