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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 U 88/09 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Frühester Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist der Zeitpunkt der Antragstellung auf Prozesskostenhilfe, der späteste der der Beschlussfassung. Dabei können im Rahmen der freien Beweiswürdigung im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten im Urkundenbeweis verwertet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
BAAAD-70087

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 15.09.2009 - L 2 U 88/09 B PKH

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