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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 B 1015/08 U

Leitsatz

Leitsatz:

Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten mögen zwar ein Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
GAAAD-70055

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U

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