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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AL 340/06

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bildet der vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unabhängige leistungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses den für den Lösungsbegriff zutreffenden Anknüpfungspunkt, so ist nicht allein die Rechtmäßigkeit der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Willenserklärungen, sondern eine Beurteilung des tatsächlichen Geschehensablaufs für die Beantwortung der Frage maßgebend, ob der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat.

2. Bei verhaltensbezogenen Gründen der Vertragsauflösung rechtfertigt ein vor dem Arbeitsgericht geschlossener Vergleich, der eine neutral formulierte Arbeitgeberkündigung bestätigt, nicht die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des Sperrzeitrechts von § 144 Abs. 1 SGB III. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-69961

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 23.07.2009 - L 8 AL 340/06

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