LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 R 6027/09 B
Leitsatz
Leitsatz:
Sind die Erfolgsaussichten bei der Entscheidung über ein PKH-Bewilligungsgesuch in einem Stadium zwischen Entscheidungsreife des Antrags und der Sachentscheidung anders zu beurteilen, zB. wenn die Entscheidung über den Antrag verzögert oder erst nach Beweiserhebung entschieden wird und sich die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers ändert, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrags abzustellen. Für die Feststellung der Bedürftigkeit ist - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussicht - der Zeitpunkt der Entscheidung über das PKH-Gesuch maßgeblich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-69788
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.04.2010 - L 11 R 6027/09 B
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