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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 269/06

Gesetze: AO § 240, AO § 224 Abs. 2 Nr. 2, AO § 218 Abs. 2 S. 1, AO § 37, BGB § 676a

Rechtzeitigkeit einer online-Überweisung bei Steuerzahlungen

Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Säumiszuschlägen durch Abrechnungsbescheid

Säumniszuschlag bei geringfügiger Säumnis

Leitsatz

1. Bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen entscheidet der Abrechnungsbescheid nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber, ob Säumniszuschläge überhaupt und ggf. in welcher Höhe entstanden sind.

2. Für die Frage der Rechtzeitigkeit der Steuerzahlung kommt es nicht darauf an, wann der Steuerpflichtige die Überweisung veranlasst hat und an welchem Tag sein Konto belastet worden ist, sondern darauf, an welchem Tag die Zahlung auf dem Konto der Finanzbehörde gutgeschrieben wird.

3. Auch bei einer Online Überweisung gilt hinsichtlich der Regelung des § 676a BGB als Banktag nur ein Arbeitstag, nicht dagegen arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage.

4. Ein Säumniszuschlag ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis auch bei einer nur geringfügigen Säumnis verwirkt. Der Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1289 Nr. 20
QAAAD-68599

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.01.2009 - 1 K 269/06

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