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Kostenrecht; | Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin
Das Gesetz zur Aufhebung der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem nicht galt (Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin) v. ist im BGBl 2002 I S. 981 verkündet worden und am in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt richten sich die Kosten und Gebühren in ganz Berlin nach dem Recht der alten Bundesländer. Betroffen sind das Gerichtskostengesetz, die Kostenordnung, das Gerichtsvollzieherkostengesetz, das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Im übrigen Beitrittsgebiet gilt weiterhin ein Abschlag von 10 v. H.