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BdF - IV B 3 -S 2253 - 3/92 II BStBl 1992 I S. 370

Einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Anwendung des (BStBl 1992 II S. 506)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei der Bestellung eines Nießbrauchs für einen Minderjährigen durch dessen gesetzlichen Vertreter wie folgt Stellung:

  1. Räumen Eltern ihren minderjährigen Kindern einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es in der Regel der Mitwirkung eines Pflegers ( BStBl 1981 II S. 297), weil das mit dem Nießbrauch regelmäßig verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher neben Rechten auch Pflichten des Nießbrauchers begründet und der Nießbraucher daher nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Insbesondere der Eintritt des Nießbrauchers in die Vermieterstellung ist insoweit als rechtlich nachteilig anzusehen. Daher ist auch in den Fällen des Bruttonießbrauchs die Mitwirkung eines Ergänzungspflegers erforderlich, wenn der Nießbraucher in bestehende Mietverhältnisse eintreten oder zur Vermietung verpflichtet sein soll.

    Die Bestellung des Nießbrauchs ohne Mitwirkung eines Ergänzungspflegers ist in diesen Fällen ...BStBl 1992 II S. 506BStBl 1981 II S. 295

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BMF v. 26.05.1992 - IV B 3 -S 2253 - 3/92 II

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