Arbeitshilfe Mai 2012

Kapitalertragsteuererstattung an eine französische Muttergesellschaft in der Rechtsform der S.A.S. - Mustereinspruch

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  1. Ist bei einer eventuell gemeinschaftswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer das Bundeszentralamt für Steuern für die Erstattung der strittigen Kapitalertragsteuer zuständig?

  2. Ist die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie aufgrund der primärrechtlichen Grundfreiheiten so auszulegen, dass auch einer französischen Muttergesellschaft in der Rechtsform der S.A.S., die nicht in der Anlage 2 zum EStG 1997 i.d.F. des Streitjahres 2001 aufgeführt ist, deutsche abgeführte Kapitalertragsteuer (resultierend aus der Ausschüttung einer deutschen Tochtergesellschaft) zu erstatten ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB IAAAD-62553