Antrag auf Übertragung des Haushaltsfreibetrags führt zur Pflichtveranlagung und löst keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs.
3 AO aus
Leitsatz
1. Beantragt ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Gewährung des Haushaltsfreibetrags,
so liegt ein Fall der Pflichtveranlagung und nicht der Antragsveranlagung vor.
2. Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensteuererklärung hemmt nicht als Antrag i. S. v. § 171 Abs. 3 AO die
Festsetzungsfrist.
3. Der Steuerpflichtige, der erst kurz vor Ablauf der gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO verlängerten Festsetzungsfrist seine
Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, trägt das Risiko, dass es wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr
zu der von ihm erstrebten Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten kommt.
4. Der in der Steuererklärung enthaltene Antrag auf Übertragung des Haushaltsfreibetrags kann nicht isoliert von der Steuererklärung
als Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO angesehen werden.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1479 Nr. 23 EAAAD-62537
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.03.2010 - 1 K 1691/06
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