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StuB Nr. 5 vom Seite 189

Steuersatz für Umsätze des Hotel- und Gaststättengewerbes

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Die – 13 – St 243 NWB SAAAD-59243 zur Frage des Umsatzsteuersatzes bei Beherberungsleistungen Stellung genommen. Nach den Erörterungsergebnissen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird daher eine weitere umsatzsteuerliche Vereinfachung im Verwaltungswege zugelassen.

Der Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG), innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung mit den in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben auszustellen. Soweit eine Rechnungserteilungspflicht besteht, muss die Rechnung u. a. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG). Wird in einer Rechnung über Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, der Steuerbetrag automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, ist der Ausweis des Steuerbetrags in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben wird (§ 32 UStDV).

Aus Vereinfachungsgründen wird es von der Finanzverwaltung – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers ...

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Steuersatz für Umsätze des Hotel- und Gaststättengewerbes

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