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PiR Nr. 3 vom Seite 79

Aufblähung des Anhangs zur Kapitalmarktinformation?

Dr. Andreas Haaker und Jens Freiberg

Betrachtet man die „in exponentialer Kurve” wachsende „riesige Menge von Anhangangaben” ( Hoffmann, PiR 2/2011 S. I), muss die Frage gestellt werden, ob hierbei das Kosten-Nutzen-Verhältnis bewahrt bleibt.

Contra Dr. Andreas Haaker

Bleiben im vorliegenden Contra aus Platzgründen die Fragen ausgeklammert, ob die Rechnungslegung für Kapitalmarktzwecke überhaupt zwingend reguliert werden muss (vgl. Hax, in: FS Busse von Colbe, 1988, S. 187 ff.) und, wenn ja, ob hierbei die Probleme des fehlenden spezifischen Wissens eines „zentralen Planers” (vgl. Hayek, AER 1945 S. 519) nicht auch bei Privatisierung der Rechtssetzung und Expertentum in gleicher Weise bestehen, wie bei einer demokratisch legitimierten Gesetzgebung, führt dies direkt zur Kernfrage hinsichtlich eines voluminösen Anhangs: Cui bono?

Mit einem unbedachten Griff in die Angebotspalette der ökonomischen Standardtheorien werden zur Begründung von umfangreichen Angabepflichten gerne die Kapitalmarkteffizienz und das Feinheitstheorem hervorgekramt. Hierbei sollen folgende Effizienzgrade der Marktinformation zu verzeichnen sein (vgl. Fama, JoF 1970 S. 383 ff.):

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