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Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; nwendbarkeit der Drei-Objekt-Grenze auf Mehrfamilienhäuser und Veräußerung im Erbfall; Anwendung der (BStBl 2000 II S. 28) und (BStBl 2001 II S. 530)
Bezug: BStBl 2000 I S. 133
Der BStBl 2000 II S. 28) und (BStBl 2001 II S. 530) – abweichend von RdNr. 9 des (BStBl 1990 I S. 884) – für den Fall des An- und Verkaufs von Grundstücken entschieden, dass Objekt im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten sog. „Drei-Objekt-Grenze” zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein können.
Der X. Senat des BFH hat außerdem entschieden, dass dann, wenn das verkaufte Grundstück im Wege der Erbfolge auf den Veräußerer übergegangen ist, hinsichtlich der Frage des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung und Veräußerung die Besitzdauer des Erblassers grundsätzlich nicht wie eine eigene Besitzzeit des Veräußerers zu werten ist. Die Entscheidung weicht ausdrücklich von RdNr. 2 des (a. a. O.) ab.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der o. g. BFH-Urteile wie folgt Stellung:
Die RdNrn. 2, 9 und 10 des...