Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61112-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51363-3

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Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 33 Buchführung

Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners (März 2011)

Erläuterungen

I. Überblick
1. Buchführungspflicht
a) Handelsrecht

1Nach den §§  238, 242 HGB ist jeder Kaufmann mit einem Gewerbebetrieb verpflichtet, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss durch Betriebsvermögensvergleich zu erstellen. Der Kaufmannsbegriff ergibt sich aus § 1 HGB. Danach ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Hierzu gibt es eine umfangreiche Kasuistik.

2Nach § 241a HGB entfällt für Jahresabschlüsse bzgl. nach dem beginnenden Geschäftsjahren die Buchführungspflicht für Einzelkaufleute (nicht aber für Personen- und Kapitalgesellschaften), wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahren nicht mehr als 500 000 € Umsatzerlöse und 50 000 € Jahresüberschuss erzielt werden. Bei Neugründungen gilt dies bereits beim ersten Abschlussstichtag.

b) Steuerrecht

3Nach § 141 AO wird die Buchführungspflicht auf folgende Fälle erweitert:

  • Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die nach § 4 Nr. 8, 9 UStG von mehr als 500 000 € im Kalenderjahr, ab dem oder

  • selbst bewirtschaftete land- ...

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