Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
3. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 32 Einrichtung einer Buchführung
Erläuterungen
I. Bedeutung der Vorschrift
1Nach dieser Vorschrift wird die Tätigkeit des Beraters bei der Hilfeleistung zur Einrichtung einer Buchführung des Mandanten honoriert. In den allermeisten Fällen wird es sich um die erstmalige Einrichtung handeln, so dass diese Vorschrift besonders bei Firmenneugründungen bedeutsam wird.
2Wird eine vorhandene Buchführung umgestellt und fallen ähnliche Arbeiten wie bei einer Einrichtung an, kann dafür die Zeitgebühr nach § 32 StBGebV analog berechnet werden.
3Unter die Vorschrift fallen z. B. folgende Tätigkeiten:
vorbereitende Mandatsgespräche über Ziel und Besonderheiten der Buchführung
Beratung über die allgemeinen Buchführungspflichten nach Steuer- und Handelsrecht
Einrichtung von steuerlich notwendigen Verzeichnissen
Einrichtung von Inventarverzeichnissen
Eingabe von Stammdaten
Beratung über die Wahl des Buchführungssystems
Aufstellung eines Kontenplans
Einrichtung eines Kontokorrents
4Wird ein Unternehmen neu gegründet und zur Durchführung der Eröffnungsbilanz die Buchf...