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OFD Chemnitz 28.01.2002 InvZ1272
Investitionszulage; | Erneuerung von Außenanlagen (§ 3 InvZulG 1999)
Zur Frage, ob bzw. inwieweit für Aufwendungen zur nachträglichen Errichtung bzw. Erneuerung von Außenanlagen eine InvZ nach § 3 InvZulG 1999 gewährt werden kann, hat die St 22 ausführlich Stellung genommen.