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KSR Nr. 3 vom Seite 4

Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1-%-Regelung

Verhältnis 1-%-Regelung und Umsatzsteuer

Joachim Moritz

Auch bei Anwendung der 1-%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ist nach Ansicht des BFH die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Umsatzsteuer nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermessen. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich festgesetzte Umsatzsteuer an, denn Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheid stehen nicht im Verhältnis Grundlagenbescheid zu Folgebescheid. Die Hinzurechnung der Umsatzsteuer muss auf den Zeitpunkt der Entnahme erfolgen.

Problem: 1-%-Regelung und Umsatzsteuer

Nicht abzugsfähig sind gem. § 12 Nr. 3 EStG die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen sind. Hat der Unternehmer in seinem Betriebsvermögen einen Pkw, der auch privat genutzt wird, ist die private Nutzung – sofern das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird – für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zzgl. Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Stattdessen kann der Unternehmer nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen, sofern er die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist. Genügt das Fahrtenbuch den Anford...

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