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OFD Münster 02.02.2011 Kurzinfo ESt 3/2011, KSR 3/2011 S. 12

Musterklage zu Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer

Mit dem JStG 2010 v. wurde in § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG klargestellt, dass erhaltene Stückzinsen nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu versteuern sind. Nach § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG ist dabei auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen auch erhaltene Stückzinsen bei der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden, nach Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung. Beim FG Münster ist unter dem Az. 2 K 3644/10 E ein Klageverfahren anhängig, in dem der Kläger geltend macht, dass es sich bei der Änderung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG nicht um eine gesetzliche Klarstellung, sondern vielmehr um die Schaffung eines rückwirkenden Steuertatbestands handle. Laut OFD Münster bestehen keine Bedenken, auf das anhängige Verfahren gestütze Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhend zu stellen.

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