StuB Nr. 2 vom Seite 1

Absenkung der Beteiligungsgrenze

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Abweichend von der Verwaltungsauffassung und der bisherigen Rechtsprechung des BFH verstößt nach dem die Absenkung der Beteiligungsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % in § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes. Die Finanzverwaltung hat nunmehr mit geregelt, welche Folgen dieser Beschluss auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften im Einzelnen hat. Insbesondere umfasst das BMF-Schreiben eine Vereinfachungsregelung für die Aufteilung des Gesamtgewinns in einen nach dem o. g. Beschluss des BVerfG nicht steuerbaren und einen steuerbaren sowie nach Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens steuerpflichtigen Gewinn. Darüber hinaus enthält das BMF-Schreiben zudem sowohl für den Stpfl. als auch für die Finanzverwaltung eine escape-Klausel. Gragert gibt ab S. 43 einen Überblick über die Regelungen des BMF-Schreibens.

Ausgabe von Nur-Aktienoptionen

Nach dem führt die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG (Stock Options) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand. Kolbe stellt ab S. 54 die Entscheidungsgründe dar.

Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen bei Deckungsvermögen

Das BilMoG bringt für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen umfangreiche Neuerungen mit sich, die insbesondere die Bewertung und den Ausweis im handelsrechtlichen Jahres-/Konzernabschluss betreffen. Ausführliche Darstellungen der neuen Vorschriften sowie ihrer Anwendung im Zeitpunkt des Übergangs auf das BilMoG finden sich mittlerweile in einer Vielzahl von Literaturquellen. Weniger Beachtung findet dagegen bisher die Frage, wie die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen bei vorliegendem Deckungsvermögen nach dem Umstellungszeitpunkt fortzuführen ist. Kolb/Neubeck/Bauschus widmen sich ab S. 57 diesem Thema.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 2/2011 Seite 1
NWB SAAAD-62019