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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2633/07 EFG 2011 S. 853 Nr. 10

Gesetze: AO § 174 Abs. 3 und 4, FGO § 110 Abs. 1

Bindungswirkung bei widersprüchlichen Urteilen

Leitsatz

Das Finanzamt ist an der Änderung einer Steuerfestsetzung wegen Nichtberücksichtigung einer Besteuerungsgrundlage in der erkennbaren (aber unzutreffenden) Annahme, dass diese in einem anderen Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen sei, nicht durch ein rechtskräftiges Urteil, das die (unzutreffende) Berücksichtigung in dem anderen Veranlagungszeitraum bestätigt, gehindert, wenn (aufgrund späterer Klage gegen einen Änderungsbescheid) zwei denselben Streitgegenstand betreffende, sich widersprechende finanzgerichtliche Urteile existieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 10 Nr. 24
EFG 2011 S. 853 Nr. 10
MAAAD-61986

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.06.2009 - 3 K 2633/07

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