Arbeitshilfe November 2012

Keine Berücksichtigung der Wohnungskosten am Studienort als Werbungskosten bzw. Berufsausbildungskosten - Mustereinspruch

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Können neben den bereits als Werbungskosten anerkannten berufsbedingten Ausbildungsaufwendungen die wegen Nichtvorliegens einer doppelten Haushaltsführung nicht anerkannten Kosten für die auswärtige Wohnung als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zusätzlich abgezogen werden? Verhältnis § 9 EStG zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAD-61913