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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 79

Steuerentlastung und Bürokratieabbau in Sicht

Steuervereinfachung

Robert Kracht, Bonn

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll Privatpersonen und Unternehmen von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlasten und das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten einfacher, transparenter und nachvollziehbarer ausgestalten. Das beinhaltet im Wesentlichen Neuregelungen im EStG, die zumeist ab 2012 in Kraft treten sollen Der nachfolgende Beitrag erläutert die praxisrelevanten Vorhaben des Gesetzentwurfs für die private und betriebliche Vermögensanlage.

I. Geplante Änderungen im Überblick

Das BMF hatte am den Regierungsentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 veröffentlicht, der einen Großteil des 41-Punkte-Plans umsetzt, auf den sich die Bundesregierung am in Hinsicht auf Steuerentlastungen und Bürokratieabbau geeinigt hatte. Nunmehr schließt sich das parlamentarische Verfahren an, das voraussichtlich vom Bundesrat abschließend am verabschiedet wird. Soweit Neuregelungen ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten sollen, ist damit also im Juli/August 2011 zu rechnen.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum bzw. ab dem VZ 2012 in Kraft treten, einige Maßnahmen jedoch bereits rückwirkend ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung rechtswirksam werden. Die geplanten ...

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