Änderung der Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 AO nach Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheids - Mustereinspruch
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Sind beim Wechsel der Veranlagungsart von Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung Zinsen zur Einkommensteuer nach § 233a Abs. 5 AO oder § 233a Abs. 2a AO festzusetzen bzw. zu ändern? - Hat die Rechtsnorm, nach welcher die Veranlagungsform geändert wird, Auswirkungen auf die Verzinsung? - (Im Streitfall hatten beide Ehegatten die Änderung der Veranlagungsart beantragt.)
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
MAAAD-61866