Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
22. Aufl. 2011
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I. Teil: Grundlagen
A. Das Rechnungswesen der Unternehmung
1 Zwecke und Bereiche
1000 Das Rechnungswesen hat in erster Linie die Aufgabe, den Prozess der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (= betrieblicher Umsatzprozess) wert- und mengenmäßig zu erfassen und zu überwachen. Zur Erfüllung dieser allgemeinen Aufgabe hat die Betriebswirtschaftslehre spezifische Instrumente entwickelt. Die Bereiche, Gebiete und Segmente des Rechnungswesens zeigt Tabelle 1 auf.
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Bereich | Gebiet | Segment |
Finanzbuchhaltung | Inventar Jahresabschluss | Inventur Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang |
Nebenbuchhaltungen | Anlagenbuchhaltung Materialbuchhaltung Lohnbuchhaltung | |
Betriebsbuchhaltung (= Kostenrechnung) | Betriebsabrechnung | Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerzeitrechnung Kurzfristige Erfolgsrechnung |
Selbstkostenrechnung | Kostenträgerstückrechnung (= Kalkulation) | |
Statistik, Vergleichsrechnung | Statistik | Beschreibende Statistik Erklärende Statistik |
Vergleichsrechnung | Zeitvergleich Soll-Ist-Vergleich Verfahrensvergleich Zwischenbetrieblicher Vergleich | |
Planungsrechnung | Einzelplanung | Absatz-, Produktions-, Beschaffungs-, Finanzplan u. a. Integriertes System aller Teilpläne |
Gesamtplanung |
1010 Im Rahmen des Lehrbuches wird vor allem der Be...