Dokument Verschmelzung zur Neugründung: Information zum Betriebsübergang nach § 613a BGB – Muster
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Verschmelzung zur Neugründung: Information zum Betriebsübergang nach § 613a BGB – Muster
Information zum Betriebsübergang nach § 613a BGB
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein Betriebsteil von einem Inhaber auf einen neuen Inhaber durch Rechtsgeschäft oder Verschmelzung übertragen wird und der übernehmende Inhaber die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung von dessen Identität weiterführt. Zu beachten ist, dass der bisherige Inhaber seine wirtschaftliche Betätigung im Betrieb einstellt. Beim Betriebsübergang findet lediglich ein Inhaberwechsel statt; die Identität des Betriebs bleibt hingegen gewahrt.
Mehr zum Thema Betriebsübergang sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster:
Verschmelzung zur Neugründung - Handelsregisteranmeldung des neuen Rechtsträgers
Verschmelzung zur Neugründung - Handelsregisteranmeldung des übertragenden Rechtsträgers
Verschmelzung zur Neugründung - Schreiben an den Betriebsrat