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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 46/10 EFG 2011 S. 1051 Nr. 12

Gesetze: BewG § 19, BewG § 21, BewG § 68, BewG § 79, GG Art. 3

Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung und übliche Miete 1964

Leitsatz

Die Einheitsbewertung erübrigt sich nicht schon wegen aktuell geäußerter verfassungsrechtlicher Zweifel.

Im Ertragswertverfahren wird bei der Schätzung der üblichen Miete 1964 die Heranziehung der Wohn-Mietspiegelmieten 1964 der Höhe nach nicht durch die Tabellenmieten des Zweiten Bundesmietengesetzes begrenzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1051 Nr. 12
HAAAD-61470

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 26.11.2010 - 3 K 46/10

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