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BFH 11.11.2010 VI R 21/09, StuB 4/2011 S. 152

Einkommen-/Lohnsteuer | Warengutschein kein Barlohn, sondern Sachbezug

(1) Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. (2) Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen bei einer größeren Buchhandelskette einlösbaren Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für den Bezug einer Sache aus deren Warensortiment, so wendet er seinem Arbeitnehmer eine Sache i. S. von § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG zu (Bezug: § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9, § 19 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Sachbezüge müssen nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht versteuert werden, wenn der dem Arbeitnehmer nach...

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