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StuB Nr. 4 vom Seite 148

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1.1.2011

StB Dr. Pia Dorfmueller

Jedes Jahr veröffentlich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Januar den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der DBA-Verhandlungen. Das IV B 2 – S 1301/07/10017-02 NWB ZAAAD-60667 (BStBl I S. 69) informiert über den Stand am von

  • Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,

  • Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer,

  • Sonderabkommen betreffend Einkünften und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrt-Unternehmen,

  • Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe und des Auskunftsaustauschs und

  • Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer.

In dem Schreiben wird klargestellt, dass – obwohl Hongkong mit Wirkung vom ein besonderer Teil der Volksrepublik China ( Hongkong Special Administrative Region) wurde – das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China abgeschlossene DBA vom nach dem auf Hongkong nicht anwendbar ist. Der Grund hierfür: Das allgemeine Steuerrecht der Volksrepublik China gilt in Hongkong nicht.

Bezüglich der Vereinigten Arabischen Emirate wird das Vertragsgesetzgebungsverfahren zum am

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