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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 202/07 EFG 2011 S. 912 Nr. 10

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Lohnsteuer auf Sonderzahlungen für Dezember 1998

Leitsatz

  1. Arbeitslohn ist jeder gewährte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist, d. h. der nur mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird.

  2. Zukunftsorientierte Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse führen nicht als „vorweggenommene Umlage” zu Arbeitslohn i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 912 Nr. 10
IAAAD-61260

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2010 - 11 K 202/07

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