Urteilsergänzung bei Übergehen eines Änderungsbescheides im Klageverfahren
Leitsatz
§ 109 FGO ist analog anzuwenden, wenn der Kläger trotz Ergehens eines - nicht den Gegenstand des Klagebegehrens betreffenden
- Änderungsbescheides im Klageverfahren die Aufhebung der Einspruchsentscheidung und die Änderung des zuletzt vor Erlass der
Einspruchsentscheidung ergangenen Steuerbescheides beantragt und das Gericht über diesen Antrag entschieden hatte.
Das Finanzgericht kann daher im Fall der Klageabweisung das Urteil dahin ergänzen, dass die Klage gegen den zuletzt ergangenen
Änderungsbescheid abgewiesen wird.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1161 Nr. 18 EFG 2011 S. 820 Nr. 9 TAAAD-61239
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.12.2010 - 4 K 2699/06
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.