Arbeitshilfe Mai 2012

Regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit in Fällen des Outsourcing - Mustereinspruch

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Regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit in Fällen des Outsourcing:

Ist der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte” nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch auf nichtarbeitgebereigene Einrichtungen anwendbar - Behält der Arbeitnehmer beim unternehmensinternen Outsourcing seine regelmäßig Arbeitsstätte bei, wenn sich Ort und Gegenstand der Tätigkeit nicht ändern (hier: Ausgründung eines Beschäftigungsbereichs durch die Deutsche Telekom AG in die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH und Zuweisung des Klägers zu diesem Tochterunternehmen für einen Zeitraum von 9 Monaten unter Beibehaltung der bisherigen Tätigkeit und des Tätigkeitsorts) - Abzug der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Fahrtkosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abzug einer Verpflegungskostenpauschale gem. § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG oder lediglich Ansatz der Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB VAAAD-61033