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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 423/09 Kg EFG 2011 S. 716 Nr. 8

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO 1408/71/EWG Art.1 Buchst. a) Ziffer ii) VO 1408/71/EWG Anhang I Teil I. Buchst. D. Satz 1 Buchst. a)

Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters – Ausschluss bei Kindergeldbezug in Polen

Leitsatz

  1. Die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird in den Zeiträumen, in denen ein polnischer Saisonarbeiter nicht im Inland als Arbeitnehmer tätig war und deshalb auch keine Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung leistete, nicht durch die die VO (EWG) 1408/71 verdrängt.

  2. Auch die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3 EStG begründet deshalb in diesen Zeiträumen keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn für das in Polen wohnhafte Kind dem deutschen Kindergeld vergleichbare polnische Familienleistungen gewährt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 716 Nr. 8
PAAAD-60867

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.09.2010 - 7 K 423/09 Kg

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