Zurechnung von Kapitaleinkünften aus vGA einer österreichischen
Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Gründet ein Ingenieur zur Abwicklung
eines Auftrags mit einer saudiarabischen Firma ein GesmbH mit Sitz in
Österreich, deren alleiniger Gesellschaftergeschäftsführer die Anteile für den
Ingenieur nur treuhänderisch hält, da er lediglich ausführendes Organ ist, der
Ingenieur hingegen die Gesellschaft rechtlich und tatsächlich allein
beherrscht, unterliegen die von dem Ingenieur vom Konto der Gesellschaft, auf
der diese die Erlöse aus dem saudiarabischen Geschäft vereinnahmt, getätigten
Geldabhebungen als – von der österreichischen Finanzverwaltung anerkannte
– vGA gem. Art. 10a i. V. m. Art 15 DBA-Österreich der inländischen
Steuer. Das gilt auch, soweit die Auszahlungsquittungen vom Geschäftsführer
unterzeichnet wurden, wenn dieser Auszahlungsformulare blanko unterschreibt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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