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BFH 15.09.2010 X R 16/09, StuB 3/2011 S. 114

Einkommensteuer | Endgültiger Wegfall des Sonderausgabenabzugs nach langjähriger Nichtdurchführung eines Vermögensübergabevertrags gegen Versorgungsleistungen

Wurde das bei einer Vermögensübergabe gegen Vorsorgungsleistungen vereinbarte Taschengeld ohne triftigen Grund über sieben Jahre lang nicht gezahlt, entfällt beim Verpflichteten der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG endgültig (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Die mangelnde tatsächliche Durchführung des Übergabevertrags für einen langen Zeitraum lässt auf einen fehlenden Rechtsbindungswillen der Parteien schließen. Für die Parteien ist dann steuerlich auch bei Abschluss eines Änderungsvertrags und Wiederaufnahme der Zahlungen eine „Rückkehr zum vertragsgetreuen Verhalten” nicht mehr möglich. Der Sonderausgabenabzug geht also bei längerer schwerwiegender Abweichung von den Vereinbarungen des Übergabevertrags endgültig und auch mit Wirkung für die Zuk...

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