Arbeitshilfe - Stand: 30.10.2011

Spätere Gerichtsentscheidung kann Änderung von Steuerbescheiden, die auf einer früheren Gerichtsentscheidung beruhen, rechtfertigen - Ertragsteuerrechtliche Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuer - Mustereinspruch

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Können Ertragsteuerbescheide, die aufgrund eines FG-Urteils ergangen sind aber gleichwohl (erneut) mit Einspruch angefochten wurden, nach den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden, weil ein später ergangenes FG-Urteil betreffend abziehbare Vorsteuerbeträge in den Ertragsteuerbescheiden noch nicht berücksichtigt werden konnte? Nach welcher Änderungsvorschrift wäre eine solche Änderung zulässig? - Wann sind die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge ertragsteuerlich (nachträglich) zu berücksichtigen (in den jeweiligen Zahlungsjahren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
CAAAD-60734