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Umsatzsteuerpflicht bei Privatverkäufen über „ebay”
Das FG Baden-Württemberg hat sich mit Privatverkäufen unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform „ebay” befasst. Nach Ansicht der Richter unterliegen die Verkaufsentgelte der Umsatzsteuer, wenn die Internet-Auktionsplattform „ebay” dazu genutzt wird, auf längere Dauer und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen (1.200 Verkäufe in drei Jahren) mit Liebhaberwert zu veräußern. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit lasse sich nicht deshalb verneinen, weil es an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen fehle, wenn jeweils eigenständige und untereinander nicht in Beziehung stehende Sammlungen verkauft würden. Die Revision wurde zugelassen.