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OFD Rheinland 12.01.2011 Kurzinfo ESt 1/2011, KSR 2/2011 S. 12

Besteuerung von Zinsen auf Steuererstattungen

Mit Urteil v. - VIII R 33/07 hatte der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Mit dem JStG 2010 ist zwischenzeitlich eine ausdrückliche Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG getroffen worden, wonach erstattete Einkommensteuerzinsen der Besteuerung unterliegen. Das FG Münster hält die dadurch rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, für verfassungsgemäß. Gegen diese Entscheidung wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: VIII R 1/11). Zudem hat die OFD Rheinland zu den verfahrensrechtlichen Konsequenzen der Gesetzesänderung Stellung genommen und auf Folgendes hingewiesen: In Fällen, in denen Erstattungszinsen aufgrund eines Bescheides festgesetz...

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