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KSR Nr. 2 vom Seite 9

Gilt die Kapitalverkehrsfreiheit auch im Erbschaftsteuerrecht?

Erwerb eines Anteils an einer kanadischen Kapitalgesellschaft

Susanne Christ

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen auch zu gewähren sind, wenn zum ererbten Vermögen eine wesentliche Beteiligung an einer kanadischen Kapitalgesellschaft zählt. § 13a ErbStG a. F. gewährt erhebliche steuerliche Vergünstigungen, wenn eine wesentliche Kapitalbeteiligung auf den Erblasser übertragen wird. Nach dem Wortlaut des § 13a ErbStG a. F. soll diese Vergünstigung aber nur gewährt werden, wenn sich der Sitz der Kapitalgesellschaft nicht in einem Drittland befindet. Die Inanspruchnahme des Verschonungsabschlags nach § 13a ErbStG a. F. (bzw. des Freibetrags und des Bewertungsabschlags nach der bis zum geltenden Rechtslage) setzt nach dem Wortlaut des § 13a ErbStG a. F. voraus, dass die Kapitalgesellschaft ihren Sitz im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU hat.

Der Streitfall

Die Erblasserin beanspruchte die Gewährung des Freibetrags und des Bewertungsabschlags nach § 13a ErbStG a. F., weil Art. 56 Abs. 1 i. V. mit Art. 58 EG (jetzt: Art. 63 i. V. mit 65 EG) vorschreibe, dass Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten seien. Eine gegenüber inländischen Kapitalgesellschaften vorgesehene höhere Besteuerung stelle e...

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