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Steuerrecht | Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer keine Betriebsausgabe
Der BFH hält an seiner Rechtsprechung fest und lehnt die steuerliche Absetzbarkeit von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer ab; er verweist dabei auf das Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG. Es handelt sich bei Nachzahlungszinsen auch nicht deshalb um Betriebsausgaben, weil die ursprüngliche Steuererstattung, die jetzt aufgrund des Änderungsbescheids zurückgezahlt werden muss und die Zinspflicht auslöst, zur Bezahlung betrieblicher Aufwendungen verwendet worden ist.
[i]Ausdrücklicher Verweis auf die Rechtsprechung zur KStIn seiner aktuellen Entscheidung vom führt der BFH aus, dass die Einkommensteuer der nicht steuerbaren Sphäre zugewiesen sei. Dabei verweist der BFH ausdrücklich auf die BFH-Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer , wonach die Erstattung von Körperschaftsteuer einen gegenläufigen Akt z...