Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen Aufteilungsbescheid wegen Vorgreiflichkeit der Klage gegen den Einkommensteuerbescheid
Leitsatz
Im Klageverfahren gegen einen Aufteilungsbescheid können Einwendungen nur zum aufzuteilenden Betrag, zum angewendeten Aufteilungsmaßstab,
zur Anrechnung von Beträgen nach § 276 Abs. 6 AO und zum Aufteilungsverfahren erhoben werden. Dagegen kann der Steuerpflichtige
seine Einwendungen nicht gegen den der Aufteilung zugrunde liegenden Steuerbescheid, nicht gegen die Höhe der Steuer und nicht
gegen die Zuordnung einer Besteuerungsgrundlage zum einen oder anderen Zusammenveranlagten richten.
Das Verfahren ist nicht wegen Vorgreiflichkeit des Rechtsstreits wegen der Einkommensteuerfestsetzung auszusetzen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAD-60466
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.03.2010 - 5 K 2326/08
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