Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
2011
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VIII. Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen
1. Einleitung
901Umstrukturierungen von Unternehmen können neben den bereits dargestellten ertragsteuerlichen Folgen auch zu einer (ggf. zusätzlichen) Steuerbelastung durch die Grunderwerbsteuer führen, soweit sich Grundvermögen im Betriebsvermögen der an der Umstrukturierung beteiligten Gesellschaften befindet. Der Gesetzgeber hat jedoch schon früh erkannt, dass die Grunderwerbsteuer ein Hindernis für notwendige Umstrukturierungen darstellen kann und hat deswegen Befreiungstatbestände für bestimmte Umstrukturierungsvorgänge in das Grunderwerbsteuergesetz aufgenommen. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde mit Wirkung zum eine weitere Befreiungsvorschrift in das Grunderwerbsteuergesetz aufgenommen (§ 6a GrEStG), die Umstrukturierungen im Konzern erleichtern soll.
902Im Folgenden sollen zunächst die für Umstrukturierungen relevanten grunderwerbsteuerbaren Tatbestände und anschließend die Befreiungstatbestände dargestellt werden. Dabei werden auch die unter die jeweiligen Tatbestände fallenden Umstrukturierungen aufgeführt, wobei sich auf die für den Mittelstand wesentlichen Umstrukturierungsvarianten beschränkt werden soll.