Arbeitshilfe August 2011

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das Mietobjekt eines Ehegatten bei Übernahme der Anschaffungsnebenkosten sowie der Finanzierung durch den anderen Ehegatten - Mustereinspruch

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Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten:

Trägt der Eigentümer die Schuldzinsen für ein zur Finanzierung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen selbst und sind diese deshalb als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn er im Rahmen eines Treuhandvertrags seinen Ehegatten als Kreditnehmer eingeschaltet hat, diesem im Innenverhältnis ein Rechtsanspruch auf Aufwendungsersatz zusteht und die Mieteinnahmen auf dessen Konto mit der Maßgabe weitergeleitet werden, dass der Ehegatte daraus die Zinszahlungen entrichtet. Ist es darüber hinaus schädlich, dass die Tilgungsleistungen vom Kreditnehmer (Einzahlungen auf Bausparvertrag) nicht vollständig vom Eigentümer-Ehegatten gezahlt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAD-60401