Arbeitshilfe Juni 2011

Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden - Mustereinspruch

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Sind (Gemein-)Kosten für die Verwaltung eines Immobilienfonds, der Objekte in den Niederlanden besitzt, in vollem Umfang bei den inländischen Einkünften als Betriebsausgaben abziehbar? - Müssen die vorgenannten Kosten eventuell aufgeteilt werden und wenn ja, nach welchem Aufteilungsmaßstab?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB UAAAD-60378