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Gewerbeverluste gem. § 10a GewStG bei Personengesellschaften
Auswirkungen des § 8c KStG bei „darüber hängenden” Kapitalgesellschaften
[i] Rengier, NWB 30/2010 S. 2371Unternehmensumstrukturierungen und Anteilsveräußerungen können, insbesondere bei mehrstöckigen Strukturen, nicht nur zum Wegfall körperschaftsteuerlicher und gewerbesteuerlicher Verluste der betroffenen Kapitalgesellschaft führen, sondern es kann auch ein gewerbesteuerlicher Verlust einer „darunter hängenden” Personengesellschaft betroffen sein. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 10a Satz 10 zweiter Halbsatz GewStG im JStG 2009 eine Regelung geschaffen, die sehr weitreichend ist und die vom Grundsatz immer dann greift, wenn Personengesellschaften mit Verlustvorträgen vorhanden sind, an denen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt sind und bei diesen Körperschaften § 8c KStG zum Tragen kommt. Liegt eine derartige Struktur vor, sollte ab 2009 auch ein verstärktes Augenmerk auf den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag der Personengesellschaft gelegt werden, der nach der Neufassung des § 10a Satz 10 zweiter Halbsatz GewStG ganz oder anteilig wegfällt, ohne dass die Personengesellschaft unmittelbar von der Umstrukturierung oder Anteilsveräußerung betroffen sein muss.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter ...