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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 2352/10 EFG 2011 S. 712 Nr. 8

Gesetze: EStG § 33, EStG § 32a, EStG § 31 S. 1, EStG § 31 S. 4, EStG § 31 S. 5, EStG § 32 Abs. 6 S. 3 Nr. 1, BGB § 1684

Kosten für Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastungen

Anrechnung des Anspruchs auf ausländisches Kindergeld bei Günsterprüfung

Leitsatz

1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewönliche Belastungen abziehbar sind, da diese durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten sind.

2. Erhält ein unbeschränkt steuerpflichtiges Elternteil den vollen Freibetrag für Auslandskinder, ist ihm auch der gesamte Kindergeldanspruch zuzurechnen.

3. Eine einschränkende Auslegung des § 31 S. 4 EStG dahingehend, dass das Kindergeld nur in Höhe des tatsächlich vom Kläger bezogenen Differenzkindergeldes der tariflichen Einkommensteuer hinzurechnen ist, ist ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 712 Nr. 8
LAAAD-60047

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.11.2010 - 10 K 2352/10

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