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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 1737/07 EFG 2011 S. 706 Nr. 8

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 1 S. 3, BGB § 2150, BGB § 2048, BGB § 1939, BGB § 2032, BGB § 2148

Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines durch Kaufrechtsvermächtnis erworbenen Grundstücks

Leitsatz

1. Erwirbt ein Miterbe, der am Nachlass zu 50 % beteiligt ist, aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses vom anderen, ebenfalls zu 50 % beteiligten Miterben, ein Grundstück, liegt ein entgeltlicher Erwerb des Grundstücks zur Hälfte auch dann vor, wenn der Erwerber kraft Vorausvermächtnis nur 25 % des Verkehrswertes für die Grundstückshälfte zu zahlen hat.

2. Die Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfüllt den gesetzlichen Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Grundstücksteils.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 20
DStRE 2011 S. 1001 Nr. 16
EFG 2011 S. 706 Nr. 8
TAAAD-60040

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 1737/07

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